
Steckbrief

Lateinischer Name
Ambrosia artemisiifolia L.
Herkömmlicher Name
Aufrechtes Traubenkraut, Ambrosie, Beifussblättriges Traubenkraut
Synonyme
Ambrosia chilensis, Ambrosia elata, Ambrosia elatior, Ambrosia glandulosa, Ambrosia monophylla, Ambrosia paniculata, Ambrosia peruviana, Iva monophylla
Herkunft
Nordamerika
Familie
Korbblütler (Asteraceae)
Habitus
Kraut
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Biologie des Aufrechten Traubenkrauts
Wuchsform und Blätter
Die Aufrechte Ambrosie, auch Beifussblättriges Traubenkraut oder Aufrechtes Traubenkraut genannt, ist eine einjährige Pflanze, die 20 bis 120 cm hoch wird. Sie ist von der Basis her stark verzweigt und wächst buschartig. Die Stängel sind kurz behaart, während die Blätter auf beiden Seiten grün sind. Die Blätter haben einen dreieckigen bis ovalen Umriss und sind ein- bis zweifach gefiedert mit grob gezähnten Abschnitten.
Blüten und Fortpflanzung
Die Aufrechte Ambrosie blüht von August bis Oktober. Sie ist eine einhäusige Pflanze, was bedeutet, dass männliche und weibliche Blüten getrennte Blütenstände auf derselben Pflanze bilden. Die männlichen Blüten produzieren in grossen Mengen feinen Pollen, der über den Wind verbreitet wird und stark allergen ist. Die weiblichen Blüten befinden sich an der Basis der Blütenstände und entwickeln nach der Bestäubung kleine, harte Samen, die extrem langlebig sind.
Vermehrung
Das Beifussblättrige Traubenkraut vermehrt sich ausschliesslich über Samen. Eine einzelne Pflanze kann bis zu 60.000 Samen produzieren, die im Boden bis zu 40 Jahre keimfähig bleiben. Dadurch kann die Pflanze sich über lange Zeiträume an einem Standort etablieren und ausbreiten.
Standortansprüche
Ambrosia artemisiifolia kommt auf verschiedenen Standorten vor, darunter Äcker, (Trocken-)Wiesen, Wegränder und Schuttplätze. Sie bevorzugt sonnige und trockene Bedingungen, kann sich jedoch auch an gestörten Böden und in landwirtschaftlichen Nutzflächen gut entwickeln.
Besonderheiten
Die Aufrechte Ambrosie ist besonders problematisch wegen ihrer Pollenproduktion, die stark allergieauslösend ist. Der Pollen kann bei empfindlichen Menschen Heuschnupfen, Augenreizungen und Asthma auslösen. Durch ihre dichte, buschartige Wuchsform kann sie ausserdem einheimische Pflanzen verdrängen und landwirtschaftliche Flächen beeinträchtigen.

Invasivität und Bedrohung
Warum ist die Ambrosia artemisiifolia invasiv?
Das Aufrechte Traubenkraut, ist eine hochinvasive Pflanze, die sich schnell in gestörten Lebensräumen ausbreitet. Ihre invasiven Eigenschaften beruhen vor allem auf ihrer hohen Samenproduktion – eine Pflanze kann bis zu 60.000 langlebige Samen pro Jahr erzeugen. Diese Samen bleiben im Boden bis zu 40 Jahre keimfähig, was eine langfristige Verbreitung ermöglicht.
Die Pflanze hat keine besonderen Standortansprüche und gedeiht in verschiedenen Umgebungen, von trockenen Wiesen über Straßenränder bis hin zu landwirtschaftlichen Flächen. Besonders gestörte Böden bieten der Ambrosie optimale Bedingungen, um sich rasch auszubreiten und grosse, dichte Bestände zu bilden. Durch ihre buschartige Wuchsform verdrängt sie einheimische Pflanzen und reduziert somit die Biodiversität.
Schäden für die Umwelt
Die Aufrechte Ambrosie stellt eine erhebliche Bedrohung für die heimische Flora dar. In landwirtschaftlichen Gebieten konkurriert sie mit Nutzpflanzen um Licht, Wasser und Nährstoffe, was zu Ertragsverlusten führen kann. Sie ist in der Lage, sich schnell in Feldern und an Brachflächen zu etablieren, wodurch sie den Einsatz von zusätzlichen Bekämpfungsmassnahmen notwendig macht. Zudem führt ihr schnelles Wachstum oft zur Verdrängung einheimischer Arten, was die Biodiversität gefährdet.
Schäden für die Gesundheit
Ein zentrales Problem der Ambrosie ist ihre hohe Pollenproduktion. Der Pollen der Pflanze ist einer der stärksten Allergieauslöser und kann Heuschnupfen, Augenreizungen und schwere Asthmaanfälle verursachen. Bereits geringe Pollenmengen können bei empfindlichen Personen starke Reaktionen hervorrufen. In Regionen mit hohem Ambrosien vorkommen kann dies zu einer erheblichen Belastung für die Bevölkerung und das Gesundheitssystem führen.
Situation in der Schweiz
In der Schweiz ist die Aufrechte Ambrosie als invasiver Neophyt gelistet und meldepflichtig. Sie gilt als gesundheitliche und ökologische Bedrohung, weshalb Massnahmen zur Bekämpfung und Kontrolle der Ausbreitung gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Pflanze wird regelmäßig auf landwirtschaftlichen Flächen, an Straßenrändern und in städtischen Gebieten kontrolliert, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.

Massnahmen und Bekämpfung der Aufrechten Ambrosie
Mechanische Bekämpfung
Die mechanische Bekämpfung ist eine wirksame Methode zur Eindämmung der Aufrechten Ambrosie:
- Ausreissen der Pflanzen: Einzelne Pflanzen sollten mitsamt der Wurzeln ausgerissen werden, um ein erneutes Austreiben zu verhindern. Dies sollte idealerweise vor der Blüte geschehen. Falls dies während der Blütezeit erfolgt, ist das Tragen eines Atemschutzes wichtig, um sich vor den stark allergenen Pollen zu schützen.
- Mähen vor der Blüte: In Gebieten mit starkem Befall sollte regelmäßig gemäht werden, um die Blütenbildung und somit die Samenproduktion zu verhindern. Das Mähen sollte vor der Blütezeit (August) erfolgen, um die Ausbreitung der Pollen zu vermeiden.
Chemische Bekämpfung
In Gebieten mit starkem Befall kann der Einsatz von Herbiziden notwendig sein. Die Anwendung sollte jedoch fachgerecht durchgeführt werden und nur als Ergänzung zur mechanischen Bekämpfung dienen.
Entsorgung der Pflanzen
- Sachgerechte Entsorgung: Ausgerissene oder gemähte Pflanzen müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Sie sollten in einem verschlossenen Kehrichtsack gesammelt und der Kehrichtverbrennung zugeführt werden. Eine Entsorgung im Gartenkompost ist ungeeignet, da die Samen dort nicht zuverlässig zerstört werden.
- Mit kontaminiertem Boden umgehen: Ist der Boden mit Ambrosiasamen verseucht, sollte er so behandelt werden, dass keine weiteren Pflanzen keimen können. Dies ist insbesondere in Kiesgruben, Steinbrüchen und Deponien wichtig, wo eine Absprache mit den Betreibern über die richtige Entsorgung erfolgen muss.
Präventive Massnahmen
- Vermeidung gestörter Flächen: Da die Ambrosie gestörte Böden bevorzugt, sollten solche Flächen schnell wieder begrünt werden, um eine Ansiedlung der Pflanze zu verhindern.
- Frühzeitige Erkennung: Eine regelmäßige Überwachung potenzieller Befallsgebiete wie Straßenränder, Bauland und Äcker ist entscheidend, um die Pflanze frühzeitig zu identifizieren und Massnahmen zu ergreifen.
Meldepflicht
In der Schweiz unterliegt die Aufrechte Ambrosie der Meldepflicht. Sollten einzelne Pflanzen oder grössere Bestände gefunden werden, müssen diese den zuständigen Behörden, entweder der Gemeinde oder dem Kanton, gemeldet werden. Dies gewährleistet eine systematische Kontrolle und Bekämpfung.
Langfristige Kontrolle
Da die Samen der Ambrosie über viele Jahre hinweg keimfähig bleiben, ist eine langfristige Kontrolle der betroffenen Flächen notwendig:
- Mehrjährige Nachkontrolle: Flächen, auf denen Ambrosien entfernt wurden, sollten mindestens über drei bis fünf Jahre hinweg regelmäßig überwacht werden, um neue Keimlinge rechtzeitig zu entfernen.
Verbot
Jeglicher Umgang mit dieser Art ist verboten (ausser die Bekämpfung).